Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anmietung der Ferienunterkunft Maare & Meer Neßmersiel

Für die Nutzung der oben genannten Ferienunterkunft gelten die folgenden Bedingungen:

1.  Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

2.  Buchung

Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, die dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, die dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden und jederzeit auf der Internetseite abgerufen werden können, akzeptiert.

3. Anreise / Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienunterkunft ab 16:00 Uhr Ortszeit zur Verfügung. Um die Schlüsselübergabe vor Ort organisieren zu können, nimmt der Gast eine Stunde vor Ankunft telefonisch Verbindung mit der Hausverwaltung auf. Die Kontaktdaten teilt der Vermieter dem Gast vor Abfahrt per eMail mit. 

Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis 10:00 Uhr Ortszeit zu verlassen. Die Ferienunterkunft ist besenrein zu übergeben. Der Gast verpflichtet sich vor Abreise einen Kontrollgang durch den Garten vorzunehmen, um evtl. Hinterlassenschaften der Hunde zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 50 Euro nachträglich erhoben.

Näheres regelt die Hausordnung.

4.   Aufenthalt

 Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.

Die Nutzung der Ferienunterkunft ist ausschließlich den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollte die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart genutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 25 Euro pro Person und Nacht zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.

Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

5. Zahlung

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 35 Tage vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis innerhalb von 3 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu überweisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, werden Mahnungen mit einer Mahngebühr von jeweils 15 Euro an den Gast versendet. Bei nicht zeitgerecht erfolgter Zahlung besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit des Ferienhauses, eine Freigabe zur weiteren Vermietung kann erfolgen. 

6.  Rücktritt 

Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Rücktritt bis 

45 Tage vor Mietbeginn: 15 % des Mietpreises

44 – 33 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

32 – 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

21 – 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises 

11 Tage vor Mietbeginn – Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.

Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 5 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen.

7.  Haftung

 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom-, Gas- oder Internetversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 200 Euro fällig.

8.  Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.

9.  SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.